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20.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Das bestätigte das BMF dem Bundesverband Solarwirtschaft.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

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